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Direktinvestments, geschlossene AIF, Vermögensanlagen

 

Mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in nationales Recht durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde eine einheitliche Grundlage geschaffen, auf der geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) konzipiert werden dürfen. Gleichzeitig können Beteiligungsmodelle weiterhin auf der Grundlage des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) konzipiert werden.

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